Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abwei­chende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedin­gungen des Kunden wird widersprochen. Kun­den im Sinn dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerbli­chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB.

 

2. Vertragsschluss

Der Kunde leitet den Bestellvorgang durch einen Klick auf einen Link mit der Bezeichnung »In den Warenkorb« ein. Der Kunde kann wählen, ob er ein Benutzer­konto einrichten will. Nach Eingabe der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informatio­nen (hierzu beachten Sie bitte unsere Daten­schutzerklärung) sowie Auswahl der Zahlungs­weise und der Versandmethode gibt der Kunde ein bindendes Angebot durch einen Klick auf den mit »Bestellung absenden« versehenen Link ab.

 

Dem Kunden wird unmittelbar nach Abgabe des Angebots eine automatisch generierte E-­Mail zugesandt, die den Eingang des Angebots auf unserem Server bestätigt (Eingangsbestäti­gung). Diese E-­Mail stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sondern informiert nur über den Eingang der Bestellung. Ein Kauf­vertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an Sie versandt wird oder wir Ihnen eine separate Annahme­-E­Mail über­sandt haben.

 

Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert, ist dem Kunden aber nicht zu­gänglich. Vertragssprache ist deutsch. Dem Kunden wird vor Abgabe seiner Bestel­lung auf einer Internetseite eine Zusammenfas­sung des Inhalts seiner Bestellung angezeigt, um Eingabefehler zu erkennen. Der Kunde kann entweder durch Aufrufen der »Zurück«­Funktion seiner Browser­Software oder durch Klick auf die mit »Ändern« bezeichneten But­tons nach Kontrolle seines Angebots zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden, um Eingabefehler zu berichtigen.

 

3. Aufrechnung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die Kaufsache darf vom Kunden im Wege des ordentlichen Geschäftsgangs weiter verkauft werden. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aufgrund des Weiterverkaufs in Höhe unserer offenen Forderung gegen ihn ab, wobei der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt. Wir verpflichten uns, die For­derung nicht einzuziehen, soweit sich der Kun­de nicht in Verzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

 

Die Verarbeitung oder Umgestaltung der Kauf­sache geschieht stets für uns. Wird die Kauf­sache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, erwer­ben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache (Faktura-­Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zum Wert der neuen Sache. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen un­trennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Sache (Faktura-­Endbetrag inklusive Mehr­wertsteuer) zum Wert der anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.

 

5. Gefahrübergang und Lieferung

Die bestellte Ware übergeben wir zur Lieferung einem Versandunternehmen an die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse des Kunden. Mit Übergabe der Ware an die Trans­portperson geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte­rung der Ware auf den Kunden über.

 

6. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.

 

Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Gewährleistungsansprüche, die auf Scha­densersatz gerichtet sind und auf grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Ver­tragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmä­ßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Scha­densersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf­grund des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.

 

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Wei­se mit dem Vertrag verbunden und vorherseh­bar sind.

 

7. Haftungsbegrenzung

Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wor­den sind, aus, sofern diese nicht aus der Ver­letzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmä­ßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), resultie­ren, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder An­sprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

 

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Wei­se mit dem Vertrag verbunden und vorherseh­bar sind.

 

Für Lackschäden, die durch verklebte Folien verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. In Einzelfällen können evtl. Lackveränderungen auftreten. Für Lackveränderungen (z.B. durch Alterungsdifferenzen, Grundierungsschwächen, Pigmentwanderungen oder Kleberrückstände nach dem Entfernen der Folien) haften wir nicht. Bei Spezialfolien ist es in Zweifelsfällen ratsam sich beim Hersteller der Folien zu vergewissern, ob das Produkt für die von ihm vorgesehene Anwendung geeignet ist.

 

Die Verklebung der Folien erfolgt generell auf eigenes Risiko.

 

Weitere Informationen hierzu unter Information.

 

8. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN­-Kaufrechts.

 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Per­son öffentlichen Rechts oder öffentliches Son­dervermögen ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

Stand: Dezember 2010

 

Information

Wir weisen darauf hin, dass es bei der Verwendung von Klebefolien auf lackierten Flächen in Einzelfällen zu Veränderungen in Form von Aufquellungen, Pigmentwanderungen oder Geisterbildern kommen kann.

 

Bei den neuen Generationen von Lacken, die von der Fahrzeugindustrie eingesetzt werden, handelt es sich meist um wasserbasierende Lacke. Modifikationen oder Umstellungen können kurzfristig geschehen und werden nicht veröffentlicht. Von daher ist es für die Hersteller der Klebefolien nicht möglich, sämtliche Lacke auf Ihre Verträglichkeit hin zu überprüfen. Vor allem, da ein Lack nicht grundsätzlich ungeeignet sein muss, sondern nur einzelne Fahrzeuge einer Serie negative Erscheinungen aufweisen können.

 

Da jedoch bekannt ist, dass vereinzelt Wechselwirkungen auftreten können, auf die sowohl die Folienhersteller als auch wir keinen Einfluss nehmen können, haben wir uns für den o.g. Hinweis entschieden. Somit können wir keine allgemeine Garantie für die Verklebung auf Fahrzeugen aussprechen und hierfür auch keine Haftung übernehmen. Bei der Fülle der Verklebeuntergründe muss der Verarbeiter die Eignung des Untergrundes selber feststellen.

 

Wir können Ihnen jedoch versichern, dass die gelieferten Folien stets innerhalb der vom Hersteller festgelegten Spezifikationen als schadenfrei anzusehen sind.

 

Ein Schaden am Fahrzeug, der sich durch Aufquellen der oberen Klarlackschicht oder durch schemenhafte Geisterbilder des entfernten Schriftzuges äußern kann, ist deshalb auf den Lack zurückzuführen, der sich im Einzelfall nicht mehr in gleicherweise für eine Beklebung eignet, wie dies früher grundsätzlich der Fall war.